
Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechnungen zu bezahlen und mit angesammelten Schulden konfrontiert sind, können sich an die Überschuldungskommission wenden. Die Art der Schulden muss nicht beruflich sein.
Dies ermöglicht es, das Verfahren gegen den Antragsteller zu unterbrechen und Lösungen zur Umschuldung der Schulden zu finden und sie zu tilgen. Der Fall der Überschuldung wird von einer Kommission geprüft, die drei Monate Zeit hat, um den Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Der Zugang zur Überschuldungskommission ist völlig kostenlos.
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Erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels, wer die Überschuldungskommission in Anspruch nehmen kann, wie man dort hinkommt und wie lange es dauert, bis Sie eine Antwort erhalten, sowie die verschiedenen Lösungen, die umgesetzt werden.
Überschuldung von Personen: rechtliche Definition
Der Begriff der Überschuldung wird durch das Gesetz gemäß dem Verbrauchergesetzbuch definiert, das besagt: „Die Situation der Überschuldung von natürlichen Personen ist durch die offensichtliche Unfähigkeit des Schuldners gekennzeichnet, seinen nicht beruflichen Schulden in gutem Glauben nachzukommen.“
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Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Personen, die aufgrund einer zu hohen Anzahl von Krediten oder eines Einkommensrückgangs aufgrund einer Veränderung der Situation (Arbeitsplatzverlust, Krankheit usw.) nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu bezahlen und die versucht haben, im Vorfeld Lösungen zu finden, sich an die Überschuldungskommission wenden können.
Wenn das Komitee angerufen wird, hat es die Aufgabe, eine gütliche Einigung zwischen den verschiedenen Parteien (Gläubigern und Schuldnern) zu finden. Ziel ist es, Lösungen für die Situation des Antragstellers zu finden, die von der Einrichtung einer Schuldenbereinigung bis zur Tilgung der Schulden reichen können. Es ist völlig kostenlos.
Jedes Ministerium hat seine eigene Überschuldungskommission. Diese befindet sich bei der Banque de France. Alle Adressen finden Sie hier mit ihren Kontaktdaten.
Wer kümmert sich um das Überschuldungsdossier?
Um die Überschuldung über eine Kommission in Anspruch zu nehmen, muss der Antragsteller mehrere Kriterien erfüllen:
- Der Antrag muss von einer Privatperson gestellt werden: Die betreffenden Schulden müssen persönlicher oder familiärer Herkunft sein. Schulden aus beruflicher Tätigkeit werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall unterliegt dies dem Handelsgesetzbuch.
- Gegenüber „ernsten“ finanziellen Schwierigkeiten: Der Antragsteller ist nicht mehr in der Lage, die Lasten zu tragen.
- Französische oder ausländische Staatsangehörigkeit, aber Wohnsitz in Frankreich.
- Französische Staatsangehörigkeit, aber im Ausland wohnhaft, vorausgesetzt, die Schulden stammen von Gläubigern mit Sitz in Frankreich.
Der Begriff „guter Glaube“ im Gesetz ist entscheidend für die Prüfung Ihres Überschuldungsfalls. Das bedeutet, dass Sie Ihre Insolvenz nicht absichtlich herbeigeführt haben dürfen und Maßnahmen ergriffen haben müssen, um die Situation zu klären.
Für diejenigen, die einen Kredit aufnehmen möchten, aber das traditionelle Bankensystem nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit, Mikrokredite in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann Hilfe zur Zahlung von Rechnungen beantragt werden. Erfahren Sie mehr über TSS für Gas und RTN für Strom. In einigen Städten werden auch spezielle Wassertarife für die Bewohner angeboten. Entdecken Sie die Liste in diesem Artikel.
Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten ist es auch möglich, einen Kredit von der CAF zu erhalten, um bestimmte Rechnungen, den Kauf von Grundmöbeln usw. zu decken.
Die Überschuldung bei der Banque de France: wie man sich bewirbt
Der Antrag auf Überschuldung wird an die Kommission gerichtet, die sich bei der Banque de France Ihres Wohnsitzdepartements befindet. Er erfolgt unter Verwendung des Formulars, das Sie direkt über diesen Link herunterladen können. Es ist umfangreich, da es 11 Seiten umfasst.
Das vollständige Dossier sowie alle Nachweisdokumente müssen dem Sekretariat der Überschuldungskommission vorgelegt werden. Sie können es direkt abgeben oder per Post mit einem Schreiben senden, das den Zweck Ihres Antrags erklärt.
Um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen, stehen Ihnen mehrere Hilfsmittel zur Verfügung:
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- Die Nachweisdokumente, die Ihrem Antrag auf Überschuldung beizufügen sind: Die Liste kann hier direkt heruntergeladen werden. Sie besteht aus 5 Seiten.
- Eine Erläuterung: Sie gibt Ihnen Informationen darüber, wie Sie Ihr Überschuldungsdossier ausfüllen. Sie finden es auf dieser Seite. Ein Musterbrief ist ebenfalls verfügbar.
- Sie können auch Ihren Sozialarbeiter um Hilfe bitten, der Ihnen bei der Erstellung Ihrer Überschuldung helfen kann.
Dossier
Für Personen, die in einer Partnerschaft leben, können Sie ein Dossier persönlich oder gemeinsam einreichen. In diesem Fall ist es jedoch besser, im Namen des Paares zu beantragen.
Wenn Sie bereits von einem Sanierungsplan der Kommission profitiert haben, fügen Sie Ihrer neuen Anfrage eine Kopie bei.
Die Kommission, die über Ihren Antrag auf Überschuldung entscheidet, besteht aus insgesamt 7 Mitgliedern: dem Präfekten oder seinem Vertreter, der die Sitzung leitet, einem Vertreter der öffentlichen Finanzen, 2 Personen, die die Kreditinstitute und Verbraucher vertreten, einem Spezialisten für SFS (Soziale Wirtschaft und soziale Wirtschaft, Familie) und einem Anwalt. Der Sekretär ist der Direktor der örtlichen Banque de France.
Überschuldung: Was tun, während Ihr Dossier geprüft wird?
Innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie ein Zertifikat per Post oder E-Mail. Während Sie auf die Antwort der Kommission warten, müssen Sie weiterhin Ihre Rechnungen nach Möglichkeit bezahlen.
Während der Bearbeitungszeit Ihres Dossiers müssen Sie:
- Ihre Schulden nicht erhöhen.
- Ihre Kreditkarte nicht verwenden.
- Keine neuen Kredite aufnehmen.
- Die Bemühungen zur Klärung Ihrer Situation fortsetzen.
Außerdem wissen Sie, dass Sie im Nationalen Verzeichnis für Kreditrückzahlungsereignisse (FICP) für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Einreichung Ihres Überschuldungsfalls eingetragen sind. Es ist jederzeit für Bankinstitute verfügbar.
Entscheidung der Kommission zur Überschuldung
Es kann mehrere Monate dauern, um Ihr Überschuldungsdossier zu prüfen. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um ihr Gutachten abzugeben.
Die Kommission erstellt eine Bestandsaufnahme der Situation mit den verschiedenen Elementen des Dossiers. Bei Bedarf kann sie direkt Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen oder Banken aufnehmen, um das Dossier zu erweitern.
Wenn die persönliche Überschuldungskommission ein positives Gutachten abgibt, wird Ihr Antrag als „zulässig“ angesehen. Sie werden dann sowie die Banken und Ihre Gläubiger informiert. Andernfalls wird das Wort „unzulässig“ vermerkt.
Bei positivem Gutachten und während des gesamten Verfahrens der Überschuldung innerhalb von 2 Jahren müssen Sie:
- Ihre Kredite oder Überziehungen nicht zurückzahlen (erfahren Sie mehr über die Gebühren und Lösungen zur Vermeidung einer Banküberziehung).
- Ihre unbezahlten Schulden (Miete, Steuern, verschiedene Rechnungen usw.) nicht begleichen.
Im Verlauf des Verfahrens können nur Schulden aus Lebensunterhalt oder kriminellen Ursprungs gepfändet werden. Im Gegenzug unterliegen Sie bestimmten Verpflichtungen:
- Die zukünftigen Rechnungen (Miete, Steuern usw.) weiterhin zu bezahlen.
- Die Einrichtung von Unterhaltszahlungen und möglichen Bußgeldern.
Je nach ursprünglicher Situation des Antragstellers bewertet der Rat die möglichen Lösungen:
- Gütliche Einigung zwischen den Parteien: Wenn die Situation es zulässt, wird die Kommission versuchen, eine Einigung zwischen dem Überschuldeten und den Gläubigern durch einen Überschuldungsplan zu finden, der eine Umschuldung der Schulden, einen Aufschub, eine Senkung der Zinssätze und eine teilweise Streichung umfasst. Bei Nichterreichen einer Einigung kann die Kommission den Gläubigern bestimmte Maßnahmen auferlegen, die von einem Richter genehmigt werden müssen.
- Übermäßige finanzielle Schwierigkeiten: Wenn die Kommission der Meinung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Überschuldungsplan zu tragen, kann sie die Liquidation von Vermögenswerten (außer den für den täglichen Bedarf notwendigen) anordnen, um die Schulden zu begleichen. Sie müssen zustimmen. Wenn kein Vermögen verkauft werden kann, kann der Richter die Schulden streichen.
In jedem Fall wird die Kommission die am besten geeignete Lösung für Ihre Situation finden. Sie kann jedoch in keinem Fall Geld verleihen, Kredite aufkaufen oder konsolidieren.
Hinweis: Die Überschuldung und die Gläubiger können innerhalb von 15 Tagen per Einschreiben mit Rückschein bei der Geschäftsstelle der Überschuldungskommission gegen die Entscheidung der Überschuldungskommission Berufung einlegen. Das Dossier wird dann an einen Richter weitergeleitet.
Fotoquelle: © boonchok und PhotoAlto/Fotolia
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